Regularien

1. Allgemeines

1.1. Veranstalter

Der Verein Aktion - Leben und Lernen in Bosnien e.V. ist Gründer und Organisator des 4. Internationalen Filmfestivals BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND. Das Festival ist eine jährliche Veranstaltung in Bottrop (Deutschland). Im Jahr 2021 wird es, wie im Vorjahr, pandemiebedingt online über die Plattform vimeo zu sehen sein.

1.2. Ziele

BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND – schon der Titel weist darauf hin – ist ein themenzentriertes Filmfestival. Thematische Klammer aller Filme bilden die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Bosnien-Herzegowinas und der ex-jugoslawischen Länder. Bedingt durch diese inhaltliche Eingrenzung stammen in der Regel auch die meisten partizipierenden Filmemacher*innen ursprünglich aus diesem Teil Europas. Unsere Wettbewerbe stehen aber generell offen für weltweit produzierte Filme mit Bezug zu Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, Slowenien, Nordmakedonien, Montenegro und Kosovo. 

1.3. Termine

Das 4. Internationale Filmfestival BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND 2021 findet als Online-/Hybrid-Festival vom 13. bis zum 21. November 2021 in Bottrop statt.  

1.4. Jury

Die internationale Jury für die Wettbewerb-Programme wird aus den Reihen exponierter Filmemacher*innen, Schauspieler*innen, Produzent*innen, Filmfestival-Selektor*innen und namhafter Vertreter*innen des Kultursektors gebildet.

Die Jury für den Studentischen Kurzfilm-Wettbewerb setzt sich aus Student*innen und Mitgliedern des Bottroper Kommunalen Jugendparlaments YOU.PA (ab 18 Jahren) zusammen.

 

2. Programme

Das Selektor*innen-Team des Festivals wählt Filme aus, die im Online-Festivalprogramm im oben genannten Zeitraum präsentiert werden – oder auch in Special Screenings – z.B. als Gastfilme außerhalb der Wettbewerbe im Rahmenprogramm. Hier ist auch die Aufführung längerer Filme möglich. 

Die Einreichung ist offen für Kurzfilme und Studentische Kurzfilme, die innerhalb von 24 Monaten vor dem Startdatum des Festivals für folgende Programme produziert wurden:

  • Kurzfilmwettbewerb  
  • Studentischer Kurzfilm-Wettbewerb 
  • Sondervorführungen / Gastfilme

2.1. Hauptwettbewerb Internationale Kurzfilme

Der Kurzfilmwettbewerb des 4. Internationalen Filmfestivals BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND 2021 ist ein Schaufenster für die Präsentation und Förderung von Filmen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, Slowenien, Nordmakedonien, Montenegro und Kosovo, aber auch für weltweite Filme, die einen direkten Bezug zum Thema unseres Festivals aufweisen.

Sofern nicht anders angegeben, können nur Filme berücksichtigt werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme
  • Die Filme dürfen eine Länge von 30 Minuten einschließlich Credits nicht überschreiten
  • Die Filme müssen innerhalb von 24 Monaten vor dem Festival produziert worden sein
  • Priorität haben Filme, die mit der Erstaufführung im Wettbewerbsprogramm des 4. Internationalen Filmfestivals BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND 2021 ihre weltweite, internationale, europäische oder deutsche Premiere feiern. Gleiches gilt für Filme, die zuvor weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden.

Die Mitglieder der Festival-Jury verleihen folgende Preise:

  • Bester Film (Hauptpreis) (400 €)
  • Beste Regie (200 €)
  • Besondere Erwähnung (100 €)

2.2.   Internationaler Student*innen-Kurzfilm-Wettbewerb 

Der Student*innen-Kurzfilm-Wettbewerb des 4. Internationalen BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND 2021 ist ein Schaufenster für die Präsentation und Förderung von studentischen Werken aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, Slowenien, Nordmakedonien, Montenegro und Kosovo sowie weltweite studentische Filme, die einen direkten Bezug zum Thema unseres Festivals aufweisen.

Sofern nicht anders angegeben, können nur studentische Arbeiten berücksichtigt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme
  • Die Filme wurden im Rahmen eines Studiums an einer Filmschule, -fakultät oder Kunstakademie produziert
  • Filme dürfen eine Länge von 30 Minuten einschließlich Credits nicht überschreiten
  • Filme müssen innerhalb von 24 Monaten vor dem Festival produziert worden sein
  • Priorität haben Filme, die mit der Aufführung im Wettbewerbsprogramm des 4. Internationalen Filmfestivals BOSNIA-HERZEGOVINA LOOKS AROUND 2021 ihre weltweite, internationale, europäische oder deutsche Premiere feiern. Gleiches gilt für Filme, die zuvor weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden

Die Mitglieder der Jury verleihen folgende Preise:

  • Bester Studentischer Kurzfilm (200 €)
  • Besondere Erwähnung (100 €)

2.3.   Gastfilme (außerhalb des Wettbewerbs) 

Im Rahmen von Special Screenings ist auch die Aufführung längerer Filme möglich. Thematisch aussagekräftige Werke sind willkommen.

 

3. Einreichungsrichtlinien und Materialien

3.1. Screening und zusätzliche Materialien

Alle Einreichungen müssen Folgendes enthalten:

  • eine Vorschaukopie des Films
  • In der FilmFreeway-Projektbeschreibung werden verfügbare Pressetexte und Werbeinformationen erbeten, wie z. B.: Synopsis des Films (in englischer und, wenn möglich, in deutscher Sprache), Biographie und Filmographie des/der Regisseur*in und die vollständige Besetzungs- und Abspannliste. Falls ein Element zum Zeitpunkt der Einreichung nicht verfügbar ist, wird es sofort nach der Auswahl angefordert.

3.2. Einreichungsfristen

Alle Beiträge für die Wettbewerbsprogramme müssen in der Zeit vom 1. Juni bis spätestens zum 15. September 2021 zur Auswahl beim Festival eingehen. Das Festival ist nicht verpflichtet, Beiträge einzusehen, die nach diesen Terminen eintreffen. Das Festival ist nicht verpflichtet, Kommentare oder Gründe für die Nichtauswahl eingereichter Filme anzugeben. 

3.3. Vorschaukopie

Alle Programmbeiträge müssen über https://filmfreeway.com/ eingereicht werden.

Alle Filme müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden, und wenn diese Sprache nicht Englisch ist, muss die Vorschaukopie in englischer Sprache untertitelt sein (sofern nicht anders angegeben). 

3.4 Ankündigungen

Alle auf dem Festival präsentierten Filme werden von den Selektor*innen des Festivals ausgewählt und über die Programmabteilung eingeladen. Falls das Programmteam beschließt, einen eingereichten Film nicht in die Auswahl aufzunehmen, werden die Filmemacher so schnell wie möglich, spätestens jedoch am 22. Oktober 2021, benachrichtigt. 

Das Programm des Festivals wird im November 2021 bekanntgegeben, spätestens eine Woche vor dem Festival. Vorab-Ankündigungen ausgewählter Filme liegen im Ermessen des Festivals.

 

4. Ausgewählte Filme 

4.1. Verpflichtungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen

Sobald der Film ausgewählt wurde und die Einladung zur Teilnahme am Festival angenommen wurde, kann der Film nicht aus dem Festivalprogramm genommen werden.

Die Einladung für jeden Film, der vom Festival ausgewählt wurde, muss zwischen der Festivalleitung und dem Teilnehmer streng vertraulich bleiben, bis das Festival beschließt, eine entsprechende offizielle Ankündigung zu veröffentlichen.

Die Teilnahme am Festival erfordert die bedingungslose Einhaltung der hier dargelegten Vorschriften.

4.2. Materialien zur Gestaltung der Festival-Medien

Zur Erstellung von digitalen und/oder Printmedien zur Darstellung des Festivals sind für jeden ausgewählten Film Informationen und Materialien – entsprechend der von FilmFreeway für die Einreichung geforderten Projektbeschreibung – zur Verfügung zu stellen. Diese sollten so schnell wie möglich nach Annahme der Einladung übermittelt/eingereicht werden. Das Festival kann alle darin genannten Materialien zu Werbezwecken verwenden. Die redaktionelle und die grafische Gestaltung liegt beim Festival.

4.3.     Programm

Die allgemeine Planung und die Terminplanung der Online-Vorführungen liegen ganz im Ermessen der Festivalleitung.

4.4.    Untertitelung

Die ausgewählten Filme und werden in der Originalfassung gezeigt. Prinzipiell muss zu jedem Film eine Datei mit Untertiteln in englischer Sprache (z. B. srt. oder vtt.) zur Verfügung gestellt werden. Falls vorhanden, bitte auch deutsche Untertitel mitsenden.

4.5.    Formate

Festival-Screening-Format ist DCP. Andere Formate sind nur auf ausdrückliche Anfrage möglich. Für die Online-Screenings sind Dateien mit den folgenden minimalen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen:

Videoauflösung: 1920x1080 Pixel

Videocodec: Apple ProRes  422 oder H.264 im ".mp4"-Container

Untertitel: Separate Untertitel in englischer und, wenn möglich, deutscher Sprache (z. B. im srt. oder vtt.-Format)

Keine Wasserzeichen oder eingebettete Logos und ähnliche Elemente

 

5. Schlussbestimmung

Die Teilnahme am Bosnien und Herzegowina Looks Around Film Festival setzt die Annahme aller oben genannten Vorgaben und Vorauswahlbedingungen voraus.

 

Wir freuen uns auf Ihre Filmeinsendung ab dem 1. Juni!